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Infektionsschutzgesetz
Sommerzeit ist Festlzeit und viele Vereine, Schul- und Kindergartenfeste stehen an. Damit etwas Geld in die Kasse kommt, werden Würstl gegrillt und Kuchen verkauft. Seit diesem Jahr müssen alle Helfer und Helferinnen nach dem Infektionsschutzgesetz belehrt werden.
Was ist eine Belehrung nach diesem Gesetz?
-Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmittel für Personen, die folgende Lebensmittel gewerbsmäßig herstellen, behandeln und
in Verkehr bringen:
--> Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
--> Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
--> Fische, Krebse oder Weichtiere
--> Eiprodukte
--> Säuglings- und Kleinkindnahrung
--> Speiseeis
--> Backwaren mit nicht durchgebackener oder durch erhitzter Füllung oder Auflage
--> Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaise, Soßen
und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt, z. B. mit Besteck, Geschirr in Berührung kommen.
Warum ist diese Belehrung notwendig?
--> Vorbeugung von Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen
--> durch Verunreinigung von Lebensmitteln (z. B. durch Salmonellen oder andere Durchfallerreger), Typhus, Hepatitis
--> vor allem in der Gemeinschaftsverpflegung wichtig und bei Verkauf von leicht infektiösen Lebensmitteln
Was wird bei der Belehrung besprochen?
--> Krankheitserreger und Symptome
--> Hygieneregeln, (Personenhygiene, Arbeitshygiene, Küchenhygiene)
Wer führt die Belehrung durch?
Erstbelehrung: Ein vom Gesundheitsamt bestellter Arzt
Folgebelehrung: Ökotrophologen, Ärzte oder Vereinsvorsitzender
Nähere
Informationen zum Infektionsschutzgesetz erhalten Sie beim örtlichen
Gesundheitsamt!

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