Haltbarkeit und Etikettierung

Lesen Sie auch zuerst das Etikett, mit dem die Lebensmittel gekennzeichnet werden, bevor Sie Ihre Kaufentscheidung treffen? Dann gehören Sie zu den 78% der Verbraucher, die die Hinweise auf der Verpackung für eine wichtige Information für den Lebensmitteleinkauf halten. Das Etikett mit der Zutatenliste soll dem Verbraucher helfen, in dem unüberschaubaren Lebensmittelangebot die richtige Kaufentscheidung zu treffen. Auf dem Etikett stehen beispielsweise die Verkehrsbezeichnung, Mengenangaben, das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Zutatenverzeichnis. Häufig sind die Begriffe und Bezeichnungen der Lebensmittelwissenschaft und dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) entnommen. Dort sind sie zwar eindeutig, aber nicht immer für jeden Verbraucher verständlich definiert: So hat der Ernährungsbericht ergeben, dass zwei von drei befragten Verbrauchern nicht wissen, was sich hinter den E-Nummern auf den Lebensmittelverpackungen verbirgt. Zudem kann kaum ein Verbraucher die Nährstoffangaben so in Portionen umrechnen, dass er weiß, welche Mengen er von dem Lebensmittel essen muss, um damit seinen Nährstoffbedarf zu decken. 

Mindestens haltbar bis" mit Angabe des Datums gibt das Datum an, bis zu dem das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Nach Ablauf kann das Lebensmittel durchaus noch in Ordnung (verkehrsfähig) sein. 

„Verbrauchen bis ..." mit Angabe des Datums kennzeichnet den Tag, an dem das Lebensmittel spätestens verzehrt werden sollte. Nach Ablauf des Datums darf das Lebensmittel nicht mehr verkauft werden. 

Hinter diesen Begriffen verstecken sich Zuckerarten: „Maltose oder Malzzucker", „Saccharose oder Haushaltszucker", „Glucose oder Traubenzucker", „Lactose oder Milchzucker", „Fructose oder Fruchtzucker". Sie enthalten ebensoviel Kalorien wie der Haushaltszucker und können ebenso wie der Haushaltszucker Karies verursachen. 
--> "Zutaten: Wasser, ..., Zucker": Die Reihenfolge der Zutaten in der Zutatenliste gibt an, welche Zutat den höchsten (hier Wasser) und welche den geringsten Gewichtsanteil (hier Zucker) im Produkt hat. „kalorienreduziert", „Brennwert vermindert", „kalorienarm" bedeutet, dass das Produkt mindestens 40 Prozent weniger Kalorien enthält, als vergleichbare nicht kalorienreduzierte Lebensmittel. „light" oder „leicht" sind keine lebensmittelrechtlich geschützten Begriffe. Mit einer solchen Kennzeichnung müssen nicht unbedingt bestimmte Eigenschaften des Produktes verbunden sein. „Light" kann z.B. kalorienarm, alkoholreduziert, fettarm, zuckerreduziert oder leicht bekömmlich heißen.


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