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Fruchtsaft und Co.
Der Gesetzgeber schreibt eine klare Kennzeichnung für Fruchtsaft, Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränk, Limonaden und Brausen vor. Aber wo liegen die Unterschiede?
Fruchtsaft besteht aus 100 % Frucht und darf keine Farb- und Konservierungsstoffe enthalten. Als Fruchtsaft werden konzentrierte Säfte, die mit Wasser verdünnt werden bezeichnet.
Es dürfen höchstens 15 g Zucker pro Liter zugefügt werden, ansonsten muss “gezuckert” auf dem Etikett
stehen. “Naturreiner” Apfelsaft darf nur einmal erhitzt werden, darf keine Rückstände (z. B. Pflanzenschutzmittel) enthalten und darf nicht aus einem Konzentrat hergestellt werden!
Aufbewahrung: Nach dem Öffnen kühl lagern!
Fruchtnektar
mind. 25-50 % Fruchtgehalt je nach Fruchtart, meist ist mehr Fruchtgehalt enthalten; bis 20 % Zucker darf zugesetzt werden. Oft werden auch Vitamine zugesetzt.
ohne Farb- und Konservierungsstoffe
z. B. Sauerkirsch-Nektar
Fruchtsaftgetränke
Fruchtsaftanteil beträgt bei Kernobstsaft oder Traubensaft mind. 30 % Fruchtsaft, bei Zitrussaft mind. 6 % und aus anderen Fruchtsäfte mind. 10 % Fruchtsaftanteil. Zuckeranteil höher als bei Fruchtsaft und -nektar.
Limonaden
Fruchtsaftanteil zwischen 3 und 15 %. Enthalten hauptsächlich Zucker und Wasser und meist Aroma- und Farbstoffe.
Brausen
kein Fruchtsaftanteil; sind kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die künstliche Essenzen, Farb- und Süßstoffe enthalten.
Ideale Durstlöscher in den heißen Tagen sind Mineralwasser, Apfelsaftschorle,
kalte Früchte- oder Kräutertees, ungezuckerter Eistee
Tipp
Wellness-Getränk: 3/8 l grüner Tee (abgekühlt) mit 1/8 l Apfelsaft und 1 Schuss Holunderbeerensirup mixen. Erfrischend und lecker!

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