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Gentechnik bei Lebensmitteln
Hauptanwendungsgebiete der Gentechnik im Ernährungssektor sind gezielte Veränderungen bei der Pflanzen- und
Tierproduktion, die Optimierung von Mikroorganismen als Starterkulturen und die Gewinnung von Enzymen sowie
Zusatzstoffen.
Gentechnisch veränderte Pflanzen sind weniger anfällig gegenüber
Trockenheit, Salz, Infektionen, Pilz- und Insektenbefall, wodurch
synthetische Pflanzenschutzmittel vermieden bzw. verringert werden
können. Die sog. Flavr-Savr-Tomate war 1994 die erste transgene Pflanze und Frucht, die in den USA zugelassen wurde. Sie wird dadurch nicht so schnell matschig, daher der Name "Anti-Matsch-Tomate". So kann sie an der
Pflanze ausreifen und alle Inhaltsstoffe voll entwickeln, sie ist 68 Wochen lagerfähig. Allerdings werden in dieser
Zeit wertgebende Inhaltsstoffe abgebaut, so dass die Verbraucher über den Erntezeitpunkt informiert werden
müssten.
Ebenfalls werden inzwischen Zusatzstoffe in der Lebensmittelindustrie, z. B. Bier- und Backhefe, Starterkulturen für die Fleisch-, Obst-, Gemüse- und
Milchverarbeitung, gentechnisch hergestellt.
Was die Sicherheit gentechnisch veränderter Lebensmittel betrifft, so ist
davon auszugehen, Lebensmittel, die keine lebenden genetisch veränderten
Organismen (GVO) enthalten den klassisch hergestellten Produkten gleich
gestellt werden können. Kritiker der Gentechnik weisen darauf hin, dass
bei Lebensmitteln, die noch lebende gentechnisch veränderte Organismen
enthalten, nicht auszuschließen ist, dass sie mit den Mikroorganismen des
menschlichen Darmes Gene austauschen.
Die Gentechnik lässt sich auch im Ernährungssektor nicht mehr aufhalten. Es gilt vielmehr, ihre Anwendung auf
sinnvolle und gewünschte Bereiche zu begrenzen. Die möglichen Auswirkungen der Gentechnik auf Mensch, Tier,
Pflanze und Umwelt müssen unter dem Gesichtspunkt der Risikovermeidung geprüft und Alternativen zur
Gentechnik sollten weiter erforscht werden. Um die Unsicherheit der Verbraucher zu verringern und die Wahlfreiheit,
die ihnen zusteht, zu ermöglichen, bedarf es weiterer, umfassenderer Informationen, z. B. über den zu erwartenden
Nutzen und die realistischerweise zu erwartenden Gefahren der Gentechnik. In jedem Fall muss der Grundsatz
gelten, dass eine Gefährdung oder Täuschung der Verbraucher ausgeschlossen wird. Dies ist durch
Verbraucheraufklärung, eine unmissverständliche, differenzierte Kennzeichnung gentechnisch erzeugter
Lebensmittel sowie durch geeignete Zulassungsverfahren sicherzustellen.
Quellen:
www.transgen.de
www.genetic-diner.de

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