Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchtsaftgetränk

Der Gesetzgeber schreibt eine klare Kennzeichnung für Fruchtsaft, Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränk, Limonaden und Brausen vor. Wo liegen die Unterschiede?

Fruchtsaft besteht aus 100 % Frucht und darf keine Farb- und Konservierungsstoffe enthalten. Als Fruchtsaft werden konzentrierte Säfte, die mit Wasser verdünnt werden bezeichnet. Es dürfen höchstens 15 g Zucker pro Liter zugefügt werden, ansonsten muss “gezuckert” auf dem Etikett stehen! Beispiele für Fruchtsäfte sind Apfelsaft, Orangensaft und Multi-Vitamin-Mehrfruchtsaft. Apfelsaft, der die Bezeichnung "naturrein" trägt, darf nur einmal erhitzt werden, darf keine Rückstände (z. B. Pflanzenschutzmittel) enthalten und darf nicht aus einem Konzentrat hergestellt werden!

Fruchtnektar enthält mind. 25-50 % Fruchtgehalt je nach Fruchtart, meist ist mehr Fruchtgehalt enthalten. Hier darf bis zu 20 % Zucker zugesetzt werden. Oft werden auch Vitamine zugesetzt. Beispiele: Sauerkirsch-Nektar, Aprikosennektar

Bei Fruchtsaftgetränke liegt der Fruchtsaftanteil für Kernobstsaft oder Traubensaft bei mind. 30 % Fruchtsaft, für Zitrussaft bei mind. 6 % und für andere Fruchtsäfte bei mind. 10 % Fruchtsaftanteil. Der Zuckeranteil von Fruchtsaftgetränken ist höher als bei Fruchtsäften und -nektaren.

Limonaden enthalten hauptsächlich Zucker, Wasser und meist Aroma- und Farbstoffe. Der Fruchtsaftanteil liegt zwischen 3 und 15 %.

Brausen beinhalten keinen Fruchtsaftanteil. Bei Brausen handelt es sich um kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die künstliche Essenzen, Farb- und Süßstoffe enthalten.

Die idealen Durstlöscher in den heißen Tagen sind
--> Mineralwasser
--> Fruchtsaftschorle
--> kalte Früchte- oder Kräutertees, Eistee, aber bitte keinen fertigen (besteht hauptsächlich aus Zucker!) und wegen des Coffeingehaltes ist nichts für Kinder 

Tipp für ein Wellness-Getränk: 3/8 l grüner Tee (abgekühlt) mit 1/8 l Apfelsaft und 1 Schuß Holunderbeerensirup mixen. Schmeckt erfrischend und lecker!


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